Darlehen
Den Begriff Darlehen kennen umgangssprachliche viele Verbraucher auch unter dem Begriff Kredit. Es beschreibt eine über einen Schuldvertrag geregelte Überlassung von Kapital.
Definition: Was ist ein Darlehen?
Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, den Darlehensnehmer und Darlehensgeber schließen. Im Darlehensvertrag ist die Kapitalsumme festgelegt, die über einen bestimmten Zeitraum vergeben wird. Diese Summe nennt man Darlehenssumme. Weitere Bestandteile des Vertrages ist die Laufzeit sowie die Höhe der Zinszahlung, die der Darlehensnehmer dem Geber zahlen muss.
Arten von Darlehen
Fälligkeitsdarlehen
Beim Fälligkeitsdarlehen leiht sich der Kreditnehmer sein Kapital und bezahlt monatlich Zinsen. Am Ende der Darlehenslaufzeit ist die gesamte Summe auf einen Schlag zurückzuzahlen. Es gibt keine monatliche Tilgung
Forward-Darlehen
Beim Forward-Darlehen wird für den jetzigen Zeitpunkt ein Zinssatz fest vereinbart. Es läuft langfristig. Die Auszahlung erfolgt erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit (Forward).
Euribor-Darlehen
Diese Darlehensart ist variabel und verfügt über flexible Zinssätze. Die Zinsen orientieren sich regelmäßig am aktuellen Referenzzinssatz. Dieser heißt Euribor.
Tilgungsdarlehen
Das Tilgungsdarlehen legt eine konstante monatliche Tilgungsrate fest. Die monatlichen Tilgungsraten sind zu Beginn hoch, während die Zinsen niedrig sind. Es eignet sich deshalb besonders für große und längerfristige Anschaffungen.
Annuitätendarlehen
Das Annuitätendarlehen ist die häufigste Darlehensform. Die monatlichen Raten bleiben während der gesamten Rückzahlungsdauer konstant. Während die Tilgungsrate steigt, werden die Zinsen weniger. Dadurch wird die Restschuld schneller abbezahlt.
Darlehen beim Crowdinvesting
Partiarisches Darlehen
Beim Crowdinvesting ist diese Darlehensart weit verbreitet. Dabei handelt es sich um einen langfristig vergebenen Kredit an ein Unternehmen oder an ein Projekt. Allerdings gibt es keine vorab festgelegte Verzinsung. Vielmehr erhalten die Kreditgeber bzw. Anleger einen Anteil am Gewinn oder Umsatz des Unternehmens. Sie beteiligen sich als stille Gesellschafter, erhalten allerdings kein Mitspracherecht im Unternehmen.
Dabei ist die Zweckgebundenheit des eingesetzten Kapitals wichtig: Das Geld der Investoren darf nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden, beispielsweise zur Finanzierung einer Immobilie oder eines neuen Produkts.
Nachrangdarlehen
Das Nachrangdarlehen bedient die Forderungen der Investoren nachrangig. Gesellschaftsgläubiger, wie zum Beispiel Banken, werden vorrangig bedient.
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